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Kulturpflege

Kulturpflege

Gerade in den ersten Jahren nach der Pflanzung ist die Pflege enorm wichtig. Wir bieten das Freistellen der Pflanzen mit dem Freischneider und die spätere Läuterung mit der Motorsäge an. Gerne beraten wir Sie vor Ort und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Der Betrieb ist gemäß den Richtlinien der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V. zertifiziert - RAL Zertifizierung 244 "Wald- und Landschaftspflege".
LEKTORAT

LEKTORAT

BEHNKE Pizzerbäcker Jugendschutzgesetzt – Öffnugszeiten aussergewöhnlich Saustoffzufuhr Schafsofa Mittagstich Einlaufsmöglichkeiten Schweinselbstständigkeit Schnapskupplung Hauptveraltungsbeamte Fernbedingung Außer haus Verkauf – Kalbschitzel – Einbauchküche
FePa+

FePa+

FePa+ ist eine webbasierte Software zur Verwaltung von Ferienprogrammen wie Ferienpasss oder Ferienspass. Es deckt alle Schritte von der Planung über die Anmeldung, u. Abrechnung bis zur Statistik ab. FePa+ ist ein Online-Verwaltungstool für Ferienprogramme. Planung, Anmeldung, Durchführung, Abrechnung und Statistik erledigt die einheitliche Oberfläche von FePa+ für Mitarbeiter, externe Veranstalter und Kinder und Jugendliche. FePa+ ist Mehr-Gemeinde-fähig, d.h. zwei oder mehr Gemeinden können auf einem gemeinsamen Portal ihre Veranstaltungen anbieten, diese aber getrennt abrechnen. Tagesgenaue Altersberechnungen sorgen dafür, dass Altersbegrenzungen exakt eingehalten werden. Mittels Freifeldern kann FePa+ individuell erweitert werden. Externe Veranstalter können ihre Veranstaltungen über das Portal anbieten und Teilnehmerlisten abrufen. Statistiken können beliebig vorefiniert und jederzeit mit tagesaktuellen Daten als Excel-Datei heruntergeladen werden.
Übersetzungen / Proofreading

Übersetzungen / Proofreading

Gut zu wissen, wovon man spricht… deswegen bietet Ihnen TRANSQUICK Übersetzungen in allen europäischen Sprachen an, die stets von kompetenten Fachübersetzern angefertigt werden. Wir übersetzen: Urkunden Zeugnisse Verträge und vertragsähnliche Dokumente wissenschaftliche Dokumente Juristische Texte Der Preis für eine Übersetzung variiert je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad, Eilbedürftigkeit und Layout des Ausgangstextes. So erfordern Texte mit vielen Fachbegriffen, wie z.B. medizinischer und wissenschaftlicher Terminologie, teils aufwendige Recherchen und damit auch einen höheren Zeitaufwand. Anderseits können wir Ihnen bei umfangreicheren Übersetzungen einen Rabatt gewähren. Proofreading: Wir überprüfen vorhandene Übersetzungen auf Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt! Standardübersetzung / Proofreading 40 € Mindestauftragspreis - zzgl. gesetzlich. Mehrwertssteuer Grundsätzlich berechnen wir 1,55 € pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) Der Preis variiert je nach Ausgangs- bzw. Zielsprache Schwierigkeitsgrad Auftragsvolumen Zeitfenster der Übersetzung Unverbindlich anfragen Beglaubigte Übersetzung 55 € Mindestauftragspreis - zzgl. gesetzlich. Mehrwertssteuer Selbstverständlich beglaubigen wir auch andere Übersetzungen Der Preis variiert je nach Ausgangs- bzw. Zielsprache Schwierigkeitsgrad Auftragsvolumen Zeitfenster der Übersetzung Unverbindlich anfragen Unverbindlich anfragen Unverbindlich anfragen Standardübersetzungen werden in den Sprachen Englisch, Spanisch und Deutsch von der vereidigten Diplomfachübersetzerin Andrea Melletat übersetzt. Wir greifen für alle anderen Sprachen auf einen großen Pool erfahrener Fachübersetzer zu. Nur Spezialisten des jeweiligen Fachgebiets (Technik, Jura, usw.) werden dabei mit der jeweiligen Übersetzung betraut. Beglaubigte übersetzungen? Wenn Sie Urkunden übersetzen lassen möchten, um sie bei Standesämtern, Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen, müssen die Übersetzungen in der Regel beglaubigt werden. Dies betrifft z.B. Handelsregisterauszüge, Finanzamtsbescheinigungen, Gesellschaftsverträge, Bilanzen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Testamente, Scheidungsurteile, Führerscheine, Arbeits-, Schul- oder Universitätszeugnisse. Sofern eine Beglaubigung erforderlich ist, muss die Übersetzungen von einem für die jeweilige Sprache beeidigten, bzw. amtlich vereidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Ein Notar oder  Rechtsanwalt ist nicht erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch den beeidigten Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht. Allerdings müssen Sie uns das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals vorlegen, denn die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument.
Callcenter

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